Erleichterte Einbürgerung
Das Staatssekretariat für Migration ist für die Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des Einbürgerungsentscheides verantwortlich. Der Heimatkanton prüft lediglich die Personalien und klärt allfällige Fragen bezüglich Personenstandsregister. Der Wohnkanton wird in der Regel durch das Staatssekretariat für Migration zur Ausarbeitung eines Berichtes beauftragt.
Gesuchsformulare können bei jeder Gemeindekanzlei oder beim Staatssekretariat für Migration bezogen werden. Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung sowie Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) sind an das Staatssekretariat für Migration SEM, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zu richten.
Wir verweisen auf die umfassenden Ausführungen des Staatssekretariats für Migration.
Informationen zum Thema finden Sie auch in dem von ArbeitAargau erstellten Leitfaden.
Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht BüG (SR 141.0)
Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht BüV (SR 141.01)
Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht KBüG (SAR 121.200)
Verordnung über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht KBüV (SAR 121.213)