Hauptmenü

Einbürgerung

Erleichterte Einbürgerung

Das Staatssekretariat für Migration ist für die Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des Einbürgerungsentscheides verantwortlich. Der Heimatkanton prüft lediglich die Personalien und klärt allfällige Fragen bezüglich Personenstandsregister. Der Wohnkanton wird in der Regel durch das Staatssekretariat für Migration zur Ausarbeitung eines Berichtes beauftragt.

Gesuchsformulare können bei jeder Gemeindekanzlei oder beim Staatssekretariat für Migration bezogen werden. Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung sowie Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) sind an das Staatssekretariat für Migration SEM, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zu richten.